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SCHNEE UND EIS – PFLICHTEN VON EIGENTÜMER UND MIETER

 

Es geht langsam los, die Temperaturen fallen unter 0 Grad und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste Schnee liegen bleibt. Was müssen Eigentümer und Mieter beachten und wer muss sich um was kümmern. Wir haben die Pflichten von Mietern und Eigentümern zusammengefasst.

Wer ist verantwortlich?

In der Regel ist der Eigentümer selbst für die Schneeräumung/Eisbeseitigung verantwortlich.

Bei vermieteten Immobilien kann der Eigentümer diese Pflicht mit einer Passage im Mietvertrag bzw. der Hausordnung an den Mieter abgeben. Die Pflicht, einen Schneeschieber und einen Eiskratzer, sowie Streugut (Salz, Granulat oder Streusalz) zu beschaffen und bereit zu stellen liegt jedoch allein beim Vermieter. Beauftrag der Vermieter den Winterdienst über eine externe Firma, kann er die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Wo und wann muss ich Räumen?

Gehwege, die Zugänge zu Haus, Garage und Mülltonnen, an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr von Schnee und Eis befreit werden. An Sonn-/Feiertagen reicht es, ab 9 Uhr für die Sicherheit auf den Wegen zu sorgen. Wie genau die Zeiten geregelt sind, gibt die jeweilige Ortssatzung der Stadt oder Gemeinde vor.

Wie oft Eigentümer oder Mieter Schnee schippen und streuen müssen, hängt vom Wetter ab: Bei starkem Schneefall reicht einmal am Morgen nicht aus. Wer berufstätig ist, muss tagsüber für Ersatz sorgen. Auch Krankheit oder Urlaubsreisen entbinden nicht vom Winterdienst: Wer verhindert ist, muss sich um einen Vertreter kümmern – sonst kann er im Schadensfall haftbar gemacht werden und das kann teuer werden. Neben zivilrechtlichen Konsequenzen kann es, in besonders schweren Fällen, sogar zu einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.

Nicht vergessen! Auch durch Schneemassen auf dem Dach können Dachlawinen entstehen und eine Gefahr darstellen. In diesem Fall muss der Schnee durch den Eigentümer beseitigt werden.

Quelle:

- Polizei-dein-Partner.de

- Mieterverein Dortmund