SIE WOLLEN ODER MÜSSEN IHREN IMMOBILIENKREDIT VORZEITIG KÜNDIGEN - DAS SOLLTEN SIE BEACHTEN
Nach dem Kauf einer Immobilie laufen die Dinge nicht immer wie geplant: Wer nach einigen Jahren wieder verkaufen möchte/muss, der muss sich erneut mit seiner Baufinanzierung auseinandersetzen. Innerhalb der vereinbarten Zinsbindungsfrist ist es nicht vorgesehen, dass man aus dem Vertrag aussteigt.
NUR UNTER DIESEN VORAUSSETZUNGEN KANN EIN KREDITVERTRAG VORZEITIG GEKÜNDIGT WERDEN
Eine außerordentliche Kündigung des Immobilienkredits ist nur zulässig, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Das ist etwa der Fall, wenn sie die Immobilie verkaufen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das aus privaten Gründen geschieht oder wegen eines beruflichen Umzugs. Ein berechtigtes Interesse haben sie auch, wenn sie einen zusätzlichen Kredit für ihre Immobilie benötigen, diesen aber nicht von ihrer bisherigen Bank erhalten. Die Kündigungsfrist für eine solche außerordentliche Kündigung beträgt sechs Monate.
In solch einem Fall verlangt die Bank einen Ausgleich für Ihren verlorenen Gewinn – die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art Schadensersatz, wenn Sie Ihre Immobilienfinanzierung vor Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung kündigen. Je nachdem, wie viel Sie von Ihrem Darlehen noch tilgen müssen, kann das Vorfälligkeitsentgelt jedoch schnell mehrere tausend Euro betragen.
Bereits beim Abschluss des Kreditvertrages sollten Sie folgendes berücksichtigen
Vereinbaren Sie Sondertilgungsrechte in Ihrem Kreditvertrag. Diese sind nicht nur für den laufenden Kredit von Vorteil, sondern müssen im Fall der Kreditvertragskündigung bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden. UND GANZ WICHTIG – es ist dabei egal, ob Sie diese genutzt haben, oder in Zukunft noch hätten nutzen können!
Für Darlehensnehmer besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit, den Immobilienkredit zu kündigen, OHNE die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen
WENN die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist: Finden Verbraucher einen Fehler in der Klausel, können sie eine Kündigung durchführen, ohne die Entschädigung zahlen zu müssen. Hierfür ist allerdings meist ein Anwalt erforderlich.
WENN Kreditnehmer ihre Baufinanzierung erst nach zehn Jahren kündigen, muss ebenfalls keine Entschädigung gezahlt werden. Das gilt auch, wenn die Kündigung vor Ende der Zinsbindung erfolgt – beispielsweise, wenn Darlehensnehmer eine 15-jährige Zinsbindungsfrist vereinbart haben. Allerdings muss hierbei die Rückzahlung der Baufinanzierung innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
WENN Banken das Darlehen kündigen, weil der Kreditnehmer in Verzug geraten ist, dürfen sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Wir haben hier nur ein paar mögliche Szenarien aufgenommen. Suchen Sie auf jeden Fall das Gespräch mit ihrer Bank und lassen Sie sich bei Zweifeln von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten.