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WENN DIE STEUER EINE ERBSCHAFT AUFFRISST

 

WER EIN HAUS ERBT, HAT AUSGESORGT? IMMER ÖFTER WIRD AUS DEM VERMEINTLICHEN GLÜCKSFALL EINE FINANZIELLE BÜRDE! DENN MIT DEN IMMOBILIENPREISEN SCHIEßT AUCH DIE ERBSCHAFTSSTEUER IN DIE HÖHE.

Wir erleben neuerdings immer wieder das Familien aufgrund einer zu hohen Erbschaftssteuer sich dazu entschließen müssen, das seit Generationen im Besitz der Familie stehende Haus, zu verkaufen. Ein zunehmendes Problem, denn die Immobilienpreise steigen jährlich in die Höhe, die Freibeträge sind jedoch seit 2009 unverändert.

STEUERKLASSE UND VERWANDSCHAFTSGRAD BESTIMMEN DIE HÖHE DER FREIBETRÄGE

Das Erbschaftsrecht ist ein komplexes Gerüst aus Tabellen, die Auskunft über Verwandtschaftsverhältnisse, Steuerklassen und Freibeträge geben. Nur in wenigen Ausnahmen kann eine Immobilien komplett steuerfrei vererbt werden. Das ist etwa bei einem Übertrag von den Eltern auf die Kinder der Fall. Jedoch auch nur, wenn diese das Objekt anschließend mindestens zehn Jahre selbst bewohnen und es nicht mehr als 200 Quadratmeter Wohnfläche hat.

In vielen anderen Konstellationen wie unter Enkeln, Geschwistern oder Nichten fallen hingegen Steuern an. Deren Höhe richtet sich maßgeblich nach den sogenannten Bodenrichtwerten. Das hat zur Folge, dass mancherorts die Erbschaftssteuer durch die Decke geht, weil auch die Grundstückspreise keine Grenzen kennen.

VERSCHULDUNG ODER VERKAUF?

Für viele stellt sich letztendlich die Frage: Soll ich mich; um die Erbschaftssteuer zahlen zu können; verschulden oder doch lieber verkaufen? Eine pauschale Antwort gibt es hierauf nicht und jede Situation ist individuell zu betrachten. Wir bei Engelsburg helfen Ihnen gerne dabei und zeigen Ihnen kostenlos und unverbindlich alle Optionen auf, die Ihnen zur Verfügung stehen.

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