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Ab 2021 gilt das Bestellerprinzip auch beim Kauf: so funktioniert die geteilte Provision

 

WER DEN MAKLER BESTELLT, DER MUSS IHN AUCH BEZAHLEN. DIESES PRINZIP GALT BISLANG NUR IM MIETRECHT. NUN SOLL DIE MAKLERPROVISION AUCH BEIM KAUF EINER WOHNIMMOBILIE ZWISCHEN VERKÄUFER UND KÄUFER NEU VERTEILT WERDEN.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juni 2020 das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ abschließend gebilligt. Ab 2021 wird die Provision bei Verkauf geteilt:

Das Bestellerprinzip beim Kauf funktioniert etwas anders als jenes bei der Miete. Während das Prinzip bei der Wohnraummiete so geregelt ist das derjenige der bestellt auch bezahlt, ist es beim Kauf von Wohnimmobilien eher eine Deckelung der Provision, die verhindern soll, dass eine Vertragspartei - in der Regel der Käufer - die gesamten Maklerkosten aufgebürdet bekommt.

Wer einen Immobilienmakler beauftragt, wird künftig mindestens 50% der Provision tragen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Der Käufer der Immobilie muss nur noch maximal die Hälfte der Provision übernehmen. Die Vertragspartei, die den Makler beauftragt hat – in der Regel der Verkäufer –, ist zum Zahlen der Maklerprovision verpflichtet. Sie kann zwar mit der zweiten Vertragspartei vereinbaren, dass diese einen Teil der Kosten übernimmt, jedoch darf sie maximal 50 Prozent der Gesamtprovision auf die Gegenseite überwälzen. Kurz gesagt: wenn eine Person den Makler beauftragt, ist maximal eine 50:50-Teilung erlaubt. Ist übrigens der Käufer alleiniger Auftraggeber des Maklers, zum Beispiel bei einem Suchauftrag, so gilt für ihn ebenfalls die Regel der maximalen 50:50-Teilung, sofern der Verkäufer einen Teil übernehmen soll.

Hinzu kommt, dass der zweite Vertragspartner die Provision erst zahlen muss, wenn er einen Zahlungsnachweis dafür hat, dass die beauftragende Partei ihren Anteil bereits bezahlt hat.

Engelsburg Immobilien begrüßt die neue Regelung sehr! Es ist nun nicht mehr nur der Preis, sondern auch die Leistung und das Service Angebot eines jeden Maklers entscheidend.