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AUSGESPERRT - WAS NUN?

 

Schnell ist es passiert, nur einmal kurz zum Briefkasten, mit dem Nachbarn verquatscht, ein Windzug und zack – die Tür ist zu und der Schlüssel liegt drin. Oft hört man von überteuerten Rechnungen von Schlüsseldiensten, die die Not der Kunden ausnutzen. Wir haben kurz zusammengefasst, worauf sie achten sollten.

1. Preise vergleichen

Im Internet sind schnell einige Schlüsseldienste ausfindig gemacht.

Tipp Nr. 1 – bevorzugen sie die Schlüsseldienste in ihrer Nähe, um hohe Anfahrtskosten zu vermeiden.

Tipp Nr. 2 – rufen Sie ein paar ausgewählte Firmen an, um sich nach den Preisen zu erkundigen und zu vergleichen. Anhand der Google-Bewertungen können sie sich vorab einen Eindruck verschaffen.

2. Festpreis vereinbaren

Erfragen sie einen verbindlichen Komplettpreis, der bereits Anfahrtskosten und evtl. Zuschläge enthält (Wochenende/Nacht). Schildern sie hierzu die genaue Situation – ist die Tür nur zugefallen, oder abgeschlossen? Welche Art von Schloss ist betroffen – ist es ein Sicherheitsschloss? So kann der Schlüsseldienst genauer kalkulieren.

„Die Öffnung einer nur zugefallenen Tür kostet z.B. in Nordrhein-Westfalen inklusive Anfahrt tagsüber und an Werktagen circa 90 Euro. Für einen Akut-Einsatz in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen können auch um die 150 Euro verlangt werden. Das variiert je nach Bundesland etwas - die Werte können aber als Anhaltspunkt dienen.“

3. Zahlen Sie nur das, was Sie vereinbart haben

Prüfen Sie die Rechnung die Ihnen vorliegt, bevor Sie diese unterschreiben und hinterfragen Sie ggf. einzelne Positionen, die für Sie unklar sind. Lassen Sie sich auch von scheinbar plausiblen Argumenten nicht zur Zahlung von Rechnungen bewegen, die den ortsüblichen Rahmen deutlich übersteigen. Denn ist das Geld einmal gezahlt, gibt es meist nur geringe Chancen auf Rückzahlung.

Wichtig - Lassen Sie sich nicht nötigen!

Sollte der gerufene Schlüsseldienst Sie unter Druck setzen, etwa indem er droht, die Tür wieder zu verschließen, zögern Sie nicht, die Polizei über den Notruf 110 zu rufen. Nötigung ist strafbar! Bitten Sie um Hilfe aus der Nachbarschaft.

Es ist Ihr gutes Recht, jemanden aus Ihrer Wohnung bzw. von Ihrem Grundstück zu verweisen. Kommt der Mitarbeiter Ihrer Aufforderung nicht nach, können ihm strafrechtliche Konsequenzen drohen. Haben Sie den Verdacht, Opfer eines unseriösen Anbieters geworden zu sein, dann scheuen Sie sich nicht, die Polizei darüber zu informieren. Schildern Sie den Sachverhalt und erstatten Sie, wenn nötig, eine Anzeige.

Das einfachste ist jedoch – beugen Sie vor:

- hinterlegen Sie einen Zweitschlüssel bei einer Person Ihres Vertrauens

- suchen Sie bereits im Vorfeld einen seriösen Schlüsseldienst in Ihrer Nähe. Achten Sie darauf, dass dieser Türöffnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu fairen Preise anbietet. Speichern Sie den Kontakt am besten direkt in Ihrem Telefon ab.

Quelle: Verbraucherzentrale.de