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DIE PLÄNE DER NEUEN BUNDESREGIERUNG

 

DER KOALITIONSVERTRAG IST UNTERSCHRIEBEN UND DIE NEUE REGIERUNG STEHT IN DEN STARTLÖCHERN. WIR HABEN UNS DIE PLÄNE DER AMPELKOALITION GENAUER ANGESEHEN UND ZEIGEN AUF, WAS JETZT AUF IMMOBILIENBESITZER ZUKOMMT.

Die neue Bundesregierung hat sich einiges vorgenommen. Sowohl für Immobilienbesitzer von Eigenheimen als auch für Vermieter haben die Pläne der Ampelkoalition Auswirkungen. Das Topthema der neuen Regierung ist der Klimaschutz. Immobilienbesitzer werden mit einem weitreichenden Forderungskatalog seitens der Politik konfrontiert, sodass man festhalten kann, dass die Klimaschutzpläne im Gebäudesektor für deutsche Haus- und Wohnungsbesitzer teuer werden. Aber auch für Vermieter ändert sich einiges. Der Mieterschutz wird erheblich ausgeweitet und der soziale Wohnungsbau wird zusätzlich gefördert.

DIE KLIMASCHUTZPLÄNE

Die neue Bundesregierung will so schnell wie möglich den CO2-Ausstoß, der vielen Millionen mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen, in Deutschland reduzieren. Durchgesetzt werden soll das durch immer strengere Vorschriften für die Energieeffizienz jedes einzelnen Gebäudes - allerdings auch verbunden mit Förderungen durch den Staat.

DAS KOMMT AUF HÄUSLEBAUER ZU

Wer ein Haus baut muss ab 2025 den ambitionierten KfW-Effizienzhausstandard 40 erfüllen. Um diesen Standard erfüllen zu können, wird man an umfassenden Dämmschichten, Lüftungsanlagen, Wärmerückgewinnungssystemen und Solarenergie oder anderen erneuerbaren Energiequellen, nicht mehr herum kommen. Die aktuelle Fassung des Gebäude-Energie-Gesetzes schreibt einen Effizienzhausstandard von 70 vor - die technischen Anforderung steigen also noch einmal deutlich. Weil gleichzeitig die Materialkosten steigen, dürften unter dem Strich Zusatzkosten von vielen Zehntausend Euro für das Eigenheim hinzukommen!

STRENGE REGELN FÜR BESTANDSIMMOBILIEN

Eigentümer von Bestandsimmobilien werden die Pläne der Ampelkoalition am härtesten treffen, denn hier sieht die neue Regierung erhebliche strengere regeln vor. Wer ein Gebäude saniert, wird ab 2024 den heute für Neubauten geltenden KfW-Effizienzhausstandard 70 erreichen müssen. Das entspricht einem Bedarf von 45 kWh pro Quadratmeter. Für Kopfzerbrechen wir allerdings eine andere neue Vorschrift sorgen: Die neue Bundesregierung plant ab 2025 vorzuschreiben, das jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent Energien betrieben werden muss. Wie das technisch umgesetzt werden soll ist jedoch aktuell sehr fraglich, denn mit einer Kombination aus Gas-Brennwerttherme und einer solarthermischen Anlage auf dem Dach zur Warmwassererzeugung, erreicht man den geforderten Anteil von 65 Prozent jedenfalls nicht. Damit wird somit in fast allen Fällen nach aktuellem technischen Stand, die Wärmepumpe die einzige Option sein. Die benötigt keine fossilen Brennstoffe sondern läuft mit Strom, der dann aus erneuerbaren Quellen wie Wind- und Sonnenkraft kommen soll.

MEHR MIETERSCHUTZ

Die bisher geltenden Mieterschutzregeln werden verlängert bzw. erweitert. So soll die Kappungsgrenze, in angespannten Wohnungsmärkten, für Mieten von 15% bzw. 20% auf 11% gesenkt werden. Auch die Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, sollen qualifizierte Mietspiegel verpflichtend für die Festlegung der Miethöhe sein.

FLEXIBLE GRUNDERWERBSSTEUER

Um den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum attraktiver zu gestalten, sollen die einzelnen Bundesländer mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Grunderwerbssteuer erhalten. Zum Beispiel ist hier die Rede von der Einführung eines Freibetrages.

Es bleibt also spannend welche Passagen aus dem Koalitionsvertrag letztendlich auch als Gesetze erlassen werden. Wenn Sie weiterhin auf dem Laufenden bleiben möchten, dann abonnieren Sie doch unseren Newsletter!